Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schülerschaft einer Schule, also die gewählten Elternvertreter/innen der einzelnen Klassen und ihre Stellvertreter/innen.
die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.