Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen

Seit dem 07. Juni 2021 ist wieder Präsenzunterricht für alle Kinder. Auch wenn wir uns alle darüber freuen, dass wir wieder gemeinsam lernen, lachen und spielen können, müssen wir uns an einige Regeln halten.

Nach wie vor besteht Masken- und Testpflicht, d.h. alle Kinder und Erwachsene, die sich in der Schule aufhalten, sind zum Tragen einer Maske verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt nicht im Sportunterricht, der bei einer Inzidenz unter 35 auch in der Halle stattfinden darf.

Alle Kinder erhalten pro Woche zwei Schnelltests. Die Eltern bescheinigen der Schule, dass die Tests im häuslichen Bereich durchgeführt wurden. Sollten Kinder eine Bescheinigung benötigen, die sie auch im außerschulischen Bereich (z.B. Sportverein oder Musikschule) vorlegen müssen, erfolgt die Bescheinigung über das Formular „Eigenbescheinigung“. Wird keine Bescheinigung für den außerschulischen Bereich benötigt, reicht eine Unterschrift auf dem Formular „Bescheinigung über die Durchführung der Selbsttestung im häuslichen Bereich“.

Wir bitten alle Eltern, Ihrem Kind eine der beiden Bescheinigung immer am Montag und Donnerstag mit in die Schule zu geben.

Kinder, die der Schule keine Bescheinigung vorlegen können, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Wir müssen dann die Eltern anrufen und die Kinder abholen lassen, bzw. die Bescheinigung nachfordern. Um unschöne Situationen zu vermeiden, bitten wir deshalb dringend, um die Mithilfe aller Eltern und bedanken uns herzlich für deren Unterstützung.

Weiter Informationen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen und Antworten auf zahlreiche Fragen zum Thema Schule und Corona finden Sie auf der offiziellen Seite des Kultusministeriums  KM-BW.